Ein schönes, harmonisches Ortsbild erfreut nicht nur das Auge des Betrachters, es wirkt sich auch auf unsere Lebensqualität, den Wert unserer Immobilien und die Wirtschaftskraft aus. Für unsere Kunden bewerten wir die Einfügung geplanter Bauwerke in das Ortsbild, erarbeiten gemeinsam einen rechtlichen Rahmen oder beraten als Gestaltungsbeirat.
Bei der Entwicklung von Einzelstandorten, Quartieren oder Gemeinden prüfen wir mit unseren Kunden verschiedene Nutzungsvarianten und planen deren bestmögliche Entwicklung für einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont. Dabei berücksichtigen wir die Potentiale vor Ort, die historisch gewachsene Bausubstanz, die sich ändernden Lebensumstände der Bevölkerung und die Natur.
Für unsere Kunden ermitteln wir den Wert von Immobilien und beraten zu deren Entwicklungsmöglichkeiten. Umfassende Kenntnisse des Verwaltungsrechtes helfen in der Umsetzung.
Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns über Ihre Email oder Ihren Anruf!
Referenzen ab 2014:
Quartiersbetrachtung
Gestaltungsleitlinien
Gestaltungsbeirat
Gutachten
Fachliche Zuarbeit und Expertise